Marktbedingungen:

  1. Der Veranstalter ist für das Gesamtkonzept, Rahmenprogramm, Betreuung und Werbung verantwortlich. Im Preis ist enthalten: Werbung, Bestuhlung, Rahmenprogramm. Nicht enthalten sind die Kosten für die Schankerlaubnis der Stadt Berching.
  2. Bei Überbelegung behalten wir uns vor, eine Auswahl an Ausstellern zu treffen.
  3. Die Aussteller verpflichten sich, den Anweisungen der Ausstellungsleitung hinsichtlich des Standorts, der Standfläche, der angebotenen Waren, der Eigenwerbung strikt Folge zu leisten.
  4. Verkaufsstände/Verkaufsbuden werden von den Ausstellern selbst mitgebracht oder müssen vorbestellt werden.
  5. Auf- und Abbauzeiten:
    Aufbau: Freitag von 08.00 – 20.00 Uhr spätestens Samstag von 07.00 – 09.00 Uhr.
    Abbau: Sonntag frühestens ab 18.00 Uhr bzw. spätestens Montag bis 18.00 Uhr.
  6. Platzzuteilung: Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter.
  7. Betrieb: Der Stand ist während der angemeldeten Markttage zu betreiben. Waren, die nicht in der Anmeldung aufgeführt sind, dürfen nicht verkauft werden.
  8. Müll: Angefallener Müll/Verpackungsmaterial usw. entsorgt der Aussteller selbst.
  9. Haftung: Der Aussteller übernimmt selbst die Haftung für seine Ware. Es besteht kein Wachschutz.
  10. Datenschutz: Mit der unterschriebenen Anmeldung erklärt sich der Aussteller zur Weitergabe der Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit einverstanden.
  11. Übernachtungskosten sowie Frühstück, Mittag- und Abendessen sind nicht in den Standgebühren enthalten.