Leben aus dem Ursprung …

… so kann man auch das Leben eines Mönches beschreiben, denn ein Mönch will wieder ganz das werden, als was er geschaffen wurde: Ebenbild Gottes. Dieses Ziel ist natürlich nicht von einem Moment auf den anderen, etwa durch die Profess (Gelübdeablegung) zu erreichen, sondern es ist ein lebenslanger Weg, der erst durch den Tod hindurch sein Ziel erreicht.

Auf diesem Weg sucht der Mönch Gott. Diese Gottsuche ist die Hauptaufgabe in der Schule des Herrendienstes, wie der hl. Benedikt das Kloster bezeichnet (vgl. Benediktsregel 58,7 und Prol 45). Seine Mönche folgen „unter Regel und Abt“ dem Herrn Jesus Christus nach und führen ein Leben im Rhythmus von Gebet und Arbeit. Ihr monastisches Leben prägt ihre Klöster, in denen Menschen Ruhe, Besinnung und Entschleunigung, Rat und Heilung für Leib und Seele suchen, und indem sie Gott begegnen, auch immer wieder finden.

Diese heilsamen Orte stehen und fallen mit der Gemeinschaft der Mönche, die die Welt verlassen haben, um Gott zu dienen, ihr Leben ganz an seinem Willen auszurichten. Damit stellen sich die Mönche, wie schon die Wüstenväter der ersten Jahrhunderte, in der Stille und Einsamkeit den Dämonen, d.h. ihren inneren Abgründen, mit dem Ziel, sie mit Gottes Hilfe zu überwinden.

„Dieser Weg „kann am Anfang nicht anders sein als eng. Wer aber im klösterlichen Leben und im Glauben fortschreitet, dem wird das Herz weit, und er läuft in unsagbarem Glück der Liebe den Weg der Gebote Gottes.“ Benediktsregel Prol 48-49

Es lohnt sich also, sich auf den Weg zu machen, um aus dem Ursprung zu leben!

Wie wird Mann Mönch?

Der hl. Benedikt beschreibt im 58. Kapitel seiner Regel mehrere Stufen, die zur Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft führen:

„Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt, sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: „Prüfet die Geister, ob sie aus Gott sind.“ Wenn er also kommt und beharrlich klopft und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, dass er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht, gestatte man ihm den Eintritt, und er halte sich einige Tage in der Unterkunft für die Gäste auf.“
Benediktsregel 58, 1-4

„Danach wohne er im Raum für die Novizen. Man achte genau darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er willig ist zu gehorchen und ob er bereit ist, niedrige Arbeiten zu tun. Offen rede man mit ihm über alles Harte und Schwere auf dem Weg zu Gott.“
Benediktsregel 58, 5.7-8

„Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.“
Benediktsregel 58,14

Diese Zitate aus der Regel unseres Ordensvaters zeigen, dass es ein langer Weg ist: von der Absicht einzutreten – über die Bitte um Aufnahme – bis zur endgültigen Bindung an die klösterliche Gemeinschaft.
Sechs Stufen lassen sich erkennen, diese Stufen sollen der persönlichen Reifung und Entscheidungsfindung einerseits und der Prüfung durch die Gemeinschaft andererseits dienen.

1. Stufe – Gast, Kennenlernen

Wer sich für das Leben in einem Kloster interessiert, sich auf diesen Weg der Christusnachfolge gerufen fühlt, sollte zunächst als Gast das Kloster besuchen und in der Klausur bei den Mönchen einige Zeit verbringen, um so das klösterliche Leben und die Mönche kennenzulernen und in Gesprächen Fragen zu klären und so vielleicht einer Entscheidung näher zu kommen.

2. Stufe – Bitte um Aufnahme

Wer den Entschluss fasst, in ein Kloster eintreten zu wollen, der bittet den Abt um Aufnahme. Dies geschieht in einem Schreiben, dem Aufnahmegesuch, das aus einer Begründung für seine Bitte und verschiedenen Formalien (z.B. Zeugnissen) besteht. Das Seniorenkapitel (Beraterkreis des Abtes) entscheidet dann über diese Bitte.

3. Stufe – Postulat

Das Postulat ist eine erste Zeit der Erprobung, es dauert ca. 6 Monate. Der Postulant bezieht eine Zelle in der Klausur und nimmt am Gebets- und Arbeitsleben der Gemeinschaft teil. Außerdem beginnt die Ausbildung für das monastische Leben durch erfahrene Mönche.

4. Stufe – Noviziat

Über die Zulassung zum Noviziat entscheidet wiederum das Seniorenkapitel. Es beginnt mit der Einkleidung, bei der der Postulant das Mönchsgewand und seinen Ordensnamen empfängt. Das Noviziat dauert ein Jahr. In diesem Jahr erhält der Novize Unterricht zur Benediktsregel, den Psalmen, der hl. Schrift, der Ordens- und Hausgeschichte, der Liturgie und über das Gebet; außerdem wird er in verschiedenen Arbeitsbereichen des Klosters mitarbeiten. Während des Noviziates wird der Novize besonders von zwei Mönchen (Novizenmeister und Zelator) auf seinem Weg begleitet. Zur Ausbildung dienen auch die „Novizenwochen“, in denen junge Ordensleute verschiedener benediktinischer Klöster, zu einem Thema arbeiten und Gemeinschaft erleben.

Wenn der Novize sich am Ende des Noviziates entscheidet, den Weg als Mönch weitergehen zu wollen, bittet er um Zulassung zur zeitlichen Profess.

5. Stufe – Zeitliche Profess

Der Konvent entscheidet, ob er den Novizen zur zeitlichen Profess zulassen möchte, ist dies der Fall, verspricht der Mönch für drei Jahre Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam; außerdem verzichtet er mit dem Ablegen der zeitlichen Profess auf den Gebrauch seines Vermögens. Während dieser Zeit wird er wiederum von einem bestimmten Mönch besonders begleitet und es erfolgt nach der zeitlichen Profess eine weitere Ausbildung (Lehre oder Studium) oder der Einsatz in verschiedenen Arbeitsbereichen des Klosters. Nach Ablauf der 3 Jahre kann der Mönch das Kloster verlassen oder darum bitten, die feierliche Profess ablegen zu dürfen.

6. Stufe – Feierliche Profess

Wiederum entscheidet der Abt mit dem ganzen Konvent über die Zulassung zur feierlichen Profess, nun verspricht der Mönch für sein ganzes Leben Beständigkeit (stabilitas), klösterlichen Lebenswandel (conversatio morum) und Gehorsam (oboedientia). Somit hat er alle Rechte und Pflichten eines Mönches und ist Vollmitglied der klösterlichen Gemeinschaft, in der er nun bis zu seinem Tod lebt.

Frater Bruno und Frater Bonifatius bei der Feier ihres silbernen Professjubiläums.

„Wer aber im klösterlichen Leben und im Glauben fortschreitet, dem wird das Herz weit, und er läuft in unsagbarem Glück der Liebe den Weg der Gebote Gottes. Darum wollen wir uns seiner Unterweisung niemals entziehen und in seiner Lehre im Kloster ausharren bis zum Tod. Wenn wir so in Geduld an den Leiden Christi Anteil haben, dann werden wir gewürdigt, auch mit ihm sein Reich zu erben.“
Benediktsregel Prol 49f